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Menden, S. 222
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Menden, S. 222
Dr. Bönemann, Leseprobe mit freundlicher Genehmigung der Geographischen Kommission

Menden-Luftbild

Menden aus südlicher Richtung, Foto Hans Blossey, Hamm

Siedlungsentwicklung
Eine vor Hochwasser geschützte Lage bildete den Baugrund für die ersten sesshaften Einwohner des Mendener Gebietes. Auf einem Schuttfächer ruht die Urzelle der Siedlung, die bereits um 800 als Sitz einer der Urpfarreien im Sauerland genannt wird.

Das Erzbistum Köln und das Kloster Oelinghausen sind als Grundbesitzer bereits vor dem 14.Jh. vielfach belegt. Zum Besitz des Erzbischofs gehörte neben der Kirche ein Oberhof nebst Verwaltungssitz eines weit gestreuten Hofesverbandes unter der Führung eines „villicus“. Die Grafen von der Mark hatten den Freistuhl inne und ebenfalls Eigentum in der Gemarkung.

Nachdem der Mendener Kirchenbesitz der Kölner Erzbischöfe im Jahre 1242 dem Kölner Domkapitel übertragen worden war, verlegte der Schultheiß Goswin von Rodenburg den Verwaltungssitz zu seinem noch vor 1249 errichteten „castrum Rodenberg“. Der selbsternannte „Ritter durch Gottes Macht“ nutzte im Jahre 1272 seine Chance auf einen eigenen Herrschaftsraum durch den klugen Kauf der Vogteirechte über den Hof und die Kirche von Graf Gottfried von Arnsberg. Seine Machtstellung währte allerdings nur kurze Zeit. Anlass für seinen Fall waren ungebührliche Ausschreitungen seines Sohnes Bernhard während des Pontifikates des inzwischen verstorbenen Erzbischofs Engelbert (1261–1274). Bernhard, Verwandte und Freunde hatten sich an der Siedlung und ihren Bewohnern vergangen. Zur Sühne musste Goswin am 16. Februar 1276 seine Rodenbergischen Güter mit ihren Pertinenzien, der Freigrafschaft, alle zum Hofe und zur Kirche gehörenden Leute und das Gericht an den kölnischen Erzbischof Siegfried von Westerburg (1275–1297) abtreten. Damit verhinderte der Erzbischof Goswins Herrschaftsbildung in seinem Gebiet, und die Stadt Menden führt in Folge dieses Vorgangs ihre Stadterhebung auf das gleiche Jahr zurück. Im Jahre 1289 werden zahlreiche Zeugen erstmals „consules“ genannt, die die Existenz einer Stadtverfassung belegen.

Hintergrund der Bemühungen des Erzbischofs und Herzogs Siegfried war es, seine getrennten Besitzungen in Westfalen und dem Rheinland miteinander zu verklammern und in Grenzlagen abzurunden. Die Rodenburg blieb für längere Zeit Sitz für seine Hofesverwaltung. Im Jahre 1301 wurde sie durch den gräflichen Nachbarn Eduard von der Mark zerstört. Ersatz fand der Erzbischof in einem gesicherten steinernen Haus („slot“) vor dem Stadttor. Das Haus und seine Nachfolgebauten werden mittelalterlich in Urkunden „Burg bei Menden“, neuzeitlich „Schloss Menden“, genannt.

Einfälle der Märker in Menden trieben die Einwohner an, ihr Leben und ihren Besitz mit steinernen Türmen, Toren, Mauern und Gräben dauerhaft zu schützen. Die Landbewohner zogen zum eigenen Schutz und zugleich zur Stärkung der Siedlung hinter die Mauern. Das allgemeine Schutzbedürfnis verursachte für Jahrhunderte eine menschenleere Gemarkung.

Die gewachsene und gesicherte Siedlung Menden war in erster Linie eine dynastische Festung aus der Zeit kriegerischer Auseinandersetzungen der nach Abrundung und Festigung strebenden territorialen Gewalt Kölns gegenüber den Grafen von der Mark. Die Rodenburg und später die Siedlung erfreuten sich einer kirchlichen und administrativen Mittelpunktsfunktion, die Menden in ihrer Bedeutung gegenüber dem weiteren Umland hervorhebt.

Überfälle, Eroberungen, Plünderungen, Grenzstreitigkeiten, politische Fehden und wirtschaftliche Verbindungen kennzeichnen die Lokalgeschichte Mendens. Hinsichtlich der hanseatischen Bindungen im 16. Jh. war Menden der Stadt Attendorn nachgeordnet, die als mittelbares Mitglied der Hanse auf den großen Hansetagen durch die Stadt Soest vertreten wurde.

Gegen den mit Waffengewalt verbreiteten Kalvinismus durch den Kurfürsten Gebhard Truchseß leistete der Bürgermeister Mendens im Jahre 1583 auf dem Landtag zu Arnsberg erheblichen Widerstand. Truchseß’ Söldner hatten in Menden die Monstranz und mehrere Kelche mitgehen lassen und die Kapelle in Halingen zerstört. Die Einwohner hatten unter der Besatzung erheblich zu leiden und Goldgulden und Naturalabgaben trotz starker Verarmung abzuliefern.

Im Jahre 1587 führte eine erzbischöfliche Kommission mit hochrangigen Theologen mehrere Visitationen der kirchlichen Verhältnisse in Menden durch. In einem undatierten Schriftstück lobte sie das Innere der Kirche und bemängelte den Riß im Turm. Das schlechte Mauerwerk sollte noch vor dem Winter repariert werden. Die Geistlichkeit und Behörde in Menden wurden aufgefordert, nur Rechtgläubigen das Bürger- und Wohnrecht zu gewähren. Vor Dienst und Ehe mit Andersgläubigen wurde gewarnt. Die Kirchengebote wurden eingeschärft. Weder der Jahrmarkt, die Zunftversammlung noch das „Vogelschießen“ („iaculatio avium“) durften Anlass geben, die Gebote zu umgehen. Die Kinder der Stadt sollten nur noch in die allgemeine öffentliche Schule gehen. Die Reglementierungen im kirchlichen Bereich durch kurkölnische Landesherren hatten die Ziele, die katholische Konfession bindend festzuschreiben und die kölnische Herrschaft in einem einheitlichen Fürstenstaat auszubauen.

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